Die CSRD ist eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen.

Aufgrund der steigenden Anforderungen von Auftraggebern, Angestellten, Versicherungen, Banken und Investoren - und aufgrund der Veränderungen in der Geschäftspraxis - und der zunehmenden Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG), hat sich die CSRD zum Ziel gesetzt, eine gemeinsame, einzigartige und harmonisierte Sprache zu verwenden, um diese Berichterstattung zu vereinfachen, die Anforderungen an die Unternehmen zu rationalisieren und es ihnen zu ermöglichen, ihre Leistung zu steuern, indem die Transparenz und Zuverlässigkeit dieser Daten verbessert wird.

Ist mein Unternehmen betroffen ?

Die CSRD wird schrittweise und differenziert nach der Größe der Unternehmen eingeführt :

  • 2025 (Geschäftsjahr 2024) : Börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute mit > 500 Angestellte, Umsatz > 50M€ und Bilanz > 25M€

  • 2026 (Geschäftsjahr 2025) : Unternehmen > 250 Angestellte, Umsatz > 50M€ und Bilanz > 25M€ (2 von 3 Kriterien)

Muss mein Unternehmen zwangsläufig Informationen zu allen CSRD-Themen übermitteln?

Nein, die Veröffentlichung von Informationen zu allen CSRD-Themen ist nicht verpflichtend. Nur Informationen über wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen für das Unternehmen (die als „ wesentlich “ bezeichnet werden) müssen veröffentlicht werden.

Um diese zu ermitteln, wird eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt.

Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ?

Die doppelte Wesentlichkeit ist ein Filter, der es dem Unternehmen ermöglicht, nur die relevanten Informationen zu behalten, d. h. diejenigen, die es ermöglichen, über die bedeutenden (umwelten, sozialen oder Governance-bezogenen) Auswirkungen des Unternehmens sowie die damit verbundenen wahrscheinlichen finanziellen Folgen zu berichten.

Es handelt sich also um einen unerlässlichen Schritt, um seine Anstrengungen auf die einzigen tatsächlich “wesentlichen” Informationen abzustimmen, die veröffentlicht werden müssen. So ist beispielsweise für einen Hersteller von Ledergerbstoff der Wasserverbrauch a priori ‘ wesentlich “, im Gegensatz zu einer Unternehmensberatung.

Diese Analyse ist der Ausgangspunkt für einen langen Prozess, bei dem alle Beteiligten, insbesondere die Geschäftsführung, einbezogen werden müssen, um Nachhaltigkeit zu einem Thema mit hoher Priorität zu machen.

Europäische Standards (ESRS) präzisieren und harmonisieren die zu übermittelnden Informationen.

Sie decken Umweltthemen (Klima, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Ressourcen), soziale Aspekte und Governance für alle Sektoren. Derzeit werden sektorspezifische Standards entwickelt, um die Wesentlichkeitsanalyse zu erleichtern.

Sie sind strategische Steuerungsinstrumente für Unternehmen auf dem Weg zu nachhaltigen Geschäftsmodellen. Die ESRS erlegen Transparenzverpflichtungen auf, schreiben aber keine Verpflichtungen hinsichtlich der zu erreichenden Ergebnisse vor.

Wenn beispielsweise Informationen über die von einem Unternehmen umgesetzten Konzepten oder Maßnahmen verlangt werden, muss das Unternehmen veröffentlichen, was es tut oder zu tun beabsichtigt, kann aber auch erklären, dass es keine Nachhaltigkeitskonzepten zu diesem Thema verfolgt.

CSRD in meiner Wertschöpfungskette

Muss ich meine Lieferanten bitten, ihre Informationen zu sammeln ?

Nicht unbedingt, da die Zahl der quantitativen Informationen über die Wertschöpfungskette gering ist und die ESRS es den Unternehmen erlauben, Schätzungen zu verwenden, wenn sie nicht alle Informationen erhalten können, nachdem sie „zumutbare Anstrengungen“ unternommen haben, um dies zu tun.

CSRD erfordert keine systematische Datenerhebung bei den Akteuren der (vor- und nachgelagerten) Wertschöpfungskette.

  • Die Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen schreibt nicht vor, dass Daten von Auftragnehmern erhoben werden müssen - entsprechend der derzeitigen Praxis im Bereich der finanziellen Risiken.

  • Einige quantitative Informationen erfordern keine zusätzlichen Erhebungen, da sie aus den Kaufverträgen stammen, die das CSRD-pflichtige Unternehmen abgeschlossen hat (Schadstoffe, Abfälle, ...).

  • Für andere (z. B. THG-Emissionen in Scope 3) können statistische Daten (ohne Erhebung) verwendet werden.

  • Selbst bei qualitativen Informationen ist die Erhebung von Elementen bei den Lieferanten nicht systematisch.

Es geht also nicht darum, massiv Informationen zu sammeln, sondern vielmehr darum, die wichtigsten Interessenträgern auszuwählen, die aufgrund ihres Fachwissens oder ihrer verfügbaren Daten wesentliche Informationen beisteuern können, um die Wesentlichkeit eines Themas zu qualifizieren oder Informationen zu liefern, die wesentlich besser sind als die verfügbaren Schätzungen.

Welche Auswirkungen hat dies auf KMU ?

KMU (außer börsennotierte) fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie, sie können jedoch freiwillige Anfragen von Auftraggebern erhalten.

Es steht ein vereinfachter freiwilliger Standard zur Verfügung, der es ihnen ermöglicht, harmonisierte Angaben zu machen und die Anfragen einzugrenzen. Diese Anfragen können insbesondere dann gestellt werden, wenn sie die Bemühungen des Unternehmens aufwerten.

Regulatorische Interdependenzen

Wie die folgende Infografik (Quelle) zeigt, ist die CSRD mit vielen anderen Vorschriften verknüpft:

Verknüpfung von Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSRD ändert unter anderem die Rechnungslegungsrichtlinie und die Prüfungsrichtlinie. Sie führt die Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen ein.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das interne Kontrollsystem Ihres Unternehmens diese Informationen miteinander verbindet. Mit anderen Worten: Es muss vermieden werden, dass Nachhaltigkeitsinformationen getrennt von Finanzinformationen verwaltet und gesammelt werden.

Wie die folgende Grafik (Quelle) zeigt, hat die Konnektivität viele Vorteile :

Verfahren und nationale Umsetzung der Richtlinie

Die CSRD-Richtlinie wurde Ende 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Die Richtlinie wird vom Rat der Europäischen Union einstimmig angenommen.

Am 14. Dezember 2022 wurde die Richtlinie von den Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union unterzeichnet.

Die Richtlinie muss ab 2024 in Kraft treten (Art. 7).

Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens Juli 2024 umsetzen (Art. 5.1).

Einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie wurde im März veröffentlicht.

Im Jahr 2024 hat Deutschland keine legislativen oder regulatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie ergriffen.